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Allgemeine Geschäftsbedingungen

​Allgemeines

Das Unternehmen Angelika Krauk (im Folgenden auch „Auftragnehmerin“ genannt) bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden/der Kundin. 

Allgemeine Bestimmungen​
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt bzw. online veröffentlicht sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen des Unternehmens.

  2. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Serviceunternehmen und dem Kunden/der Kundin geschlossenen Auftrags.

Auftragserteilung
  1. Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag per Unterschrift am Angebot als Auftragsbestätigung festgehalten. Der Kunde/die Kundin erhält eine Kopie. 

 

Preise / Kostenvoranschlag
  1. Grundsätzlich gelten die Preise lt. Aushang bzw. Veröffentlichung auf der Webpage.

  2. Sofern mündlich oder schriftlich durch das Unternehmen Angelika Krauk die Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt: Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofern unverbindlich und der Kunde/die Kundin hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen jedenfalls hinzunehmen. Sollte es so sein, dass die Kosten darüber hinaus überschritten werden, so wird Das Unternehmen Angelika Krauk den Kunden/der Kundin – soweit möglich – vorher verständigen. Das Unternehmen Angelika Krauk und der Kunde/ die Kundin werden sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen.

  3. Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung des Auftragnehmerin verbindlich. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Angebot müssen unverzüglich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen 4 Tagen widersprochen werden. Diese Widerspruchsfrist schließt Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein. 

  4. Generell gelten Preisangebote als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird. Der Auftraggeber/Die Auftraggeberin genehmigt, dass eine Erhöhung maßgeblicher Kosten (Lizenzen, Filme, Platten, Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Datenübertragung, Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift ) nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, die Auftragnehmerin berechtigt, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. 

  5. Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber/der Auftraggeberin (z. B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich dadurch verursachter Folgekosten werden dem Auftraggeber/der Auftraggeberin berechnet. Als solche nachträglichen Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die wegen geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Vorlage verlangt werden. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

  6. Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle Sonderwünsche, wie z. B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren von Druckarbeit. Auf Wunsch des Auftraggebers/ der Auftraggeberin angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers. 

  7. Der Auftraggeber/ Die Auftraggeberin trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen. Die Kosten der mit dem Auftrag notwendigerweise verbundenen Datenübertragungen sind in den Angebotspreisen enthalten. Für Übertragungsfehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

Service

Termine
  1. Die Firma Angelika Krauk wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung einhalten. Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird die Auftragnehmerin einen neuen Termin für die Leistung nennen. Die Auftragnehmerin wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin unterrichten.

Rechnung
  1. Die Firma Angelika Krauk fakturiert ihre Lieferungen und Leistungen ab dem Tag, an dem die Leistung für den Auftraggeber/ die Auftraggeberin lt. Vereinbarung in der Auftragsbestätigung online fertig abrufbar  gemacht bzw. geliefert wurde.

Zahlung
  1. Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Aushang bzw. Webpage. Außer – siehe Kostenvoranschlag und Auftragsbestätigung – es wäre etwas anderes vereinbart.

    Der Kunde/ Die Kundin hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich zu begleichen. 

  2. Das Unternehmen Angelika Krauk ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

  3. Gegenansprüche des Serviceunternehmens kann der Kunde/ die Kundin nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

 

Warenlieferung
  1. Sofern im Rahmen des Vertrages mit dem Serviceunternehmen Waren geliefert werden (z.B. Drucke) so gilt, dass sämtliche gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen des Serviceunternehmens im Eigentum derselben bleiben. Diese Waren dürfen nur benutzt oder verbraucht werden, wenn die Forderungen vom Kunden beglichen sind. 

 

Reklamationen
  1. Mängel sollten vom Kunden/ von der Kundin möglichst kurzfristig gerügt werden. Für Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht nach dem UGB. 

  2. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Im Falle berechtigter Reklamationen beginnt die Zahlungsfrist erst mit deren Erledigung.

 

Datenschutz
  1. Der Kunde/ Die Kundin stimmt zu, dass seine/ihre persönlichen Daten, nämlich Name, Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten und UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden / der Kundin sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden / zur Kundin bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

 

Urheberrecht
  1.    Insoweit die Auftragnehmerin selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber / die Auftraggeberin mit der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand der Auftragnehmerin unberührt. Der Auftragnehmerin steht das ausschließliche Recht zu, die von ihr hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u. ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u. ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken  bzw. zur Vermarktung des eigenen Angebots zu benutzen. Sie ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken. 

  2. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen, Grafiken, Bilder und Texte welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin sichert ausdrücklich zu, dass er/sie über diese Rechte verfügt

  3. Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin ist verpflichtet, der Auftragnehmerin gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Die Auftragnehmerin muss solche Ansprüche dem Auftraggeber /der Auftraggeberin unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Streitverkündigte / die Streitverkündigte auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse /Streigenossin der Streitverkündigerin dem Verfahren bei, so ist die Streitverkündigerin berechtigt, den Anspruch des Klägers /der Klägerin anzuerkennen und sich beim Streitverkündigten  / bei der Streitverkündigten ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

 

Eigentumsvorbehalt
  1. Entwurfsoriginale, Vorentwürfe, Werkstücke, Leistungen aus Präsentationen, Konzepte, Moodboards, Ideen, Skizzen,  Skribbles, Zeichnungen, Textentwürfe bleiben im Eigentum der Firma Angelika Krauk.  Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses können die Werke von der Auftragnehmerin zurückverlangt werden. Der Kunde / Die Kundin erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. 

  2. Die Ware /Das Ergebnis der Leistung bleibt Eigentum der Auftragnehmerin bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen der Auftragnehmerin gegen den Auftraggeber / der Auftraggeberin. Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrags nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf die Auftragnehmerin übergeht.

 

Namen- oder Markenaufdruck
  1.     Die Auftragnehmerin ist zur Anbringung ihres Impressums auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers / der Auftraggeberin berechtigt.

 

Erfüllungsort / Gerichtsstand
  1. Ist der Kunde / die Kundin kein Verbraucher /keine Verbraucherin iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze des Serviceunternehmens für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern / Verbraucherinnen ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden / der Kundin liegt. Wenn der Kunde / die Kundin seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.

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